Nützliche Informationen

Maler München Renovierung Geld sparen Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen absetzen

 

Sparen Sie mit Ihrer Handwerkerrechnung bis zu 1200 € Steuern!

 

Sie haben Handwerksarbeiten von einem professionellen Handwerker durchführen lassen? Das lohnt sich nicht nur für das Verschönern und den Werterhalt Ihrer Immobilie, sondern sichert auch Arbeitsplätze in Deutschland. Und das ist dem Staat eine beachtliche Förderung wert.

 

Seit 2006 können nicht nur Aufwendungen für "haushaltsnahe Dienstleistungen" steuerlich geltend gemacht werden, sondern zusätzlich auch die meisten Handwerkerleistungen (§ 35a EStG). Wer bekommt den Bonus? Jeder steuerzahlende private Haushalt in Deutschland kann den Anspruch geltend machen, egal ob Mieter oder Eigentümer.

 

Der Anspruch für den Wohneigentümer beschränkt sich auf "zu eigenen Wohnzwecken" genutzte Immobilien. Dafür gilt der Steuerbonus. Gefördert werden alle handwerklichen Leistungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen an Wohnungen, Häusern oder Grundstücken.
Dazu zählt beispielsweise der Einbau neuer Fenster, Heizungen oder Fußböden, der Ausbau von Dachboden oder Keller, Modernisieren des Badezimmers, Elektroarbeiten oder das Pflastern der Terrasse und vieles mehr.

 

Berücksichtigt werden zwar keine Materialkosten, aber dafür sämtliche Arbeits- und Anfahrtskosten.

So berechnet sich der Steuerbonus: der Steuerbonus beträgt 20% der in Rechnung gestellten Arbeitskosten, einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.

 

Begrenzt ist die Förderung auf 1200 € pro Jahr und Haushalt.

So kommen Sie an den Steuerbonus: Bei der Abgabe der Steuererklärung machen Sie Ihre Kosten geltend. Dazu müssen Sie die Handwerkerrechnung und Zahlungsbelege (z. B. einen Kontoauszug) vorweisen.

 

Dann wird der Bonus direkt mit Ihrer Steuerschuld verrechnet. Im Unterschied zu Sonderausgaben oder Werbungskosten mindert dieser Betrag also nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern wird direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Ein echter Vorteil für Sie!

 

Beachten Sie, dass die Rechnungen nicht mehrfach geltend gemacht werden können.
Eventuell ergeben sich Überschneidungen zu anderen steuerlichen Behandlungen, wie zum Beispiel als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben (z.B. Denkmalschutz) oder außergewöhnliche Belastungen (Hochwasserschäden).

 

Das sollten Sie beachten: Ddie Leistung muss nach dem 01.01.2006 begonnen worden sein.
Die abschließende Rechnung muss den Lohnanteil und die darauf entfallende Mehrwertsteuer separat ausgewiesen sein. Die Rechnungen der Firma z.B. Malermeisterbetrieb Placzek genügen natürlich allen steuerrechtlichen Anforderungen.

 

Ein Beispiel: Max Mustermann lässt seine Wohnung durch die Firma Malermeisterbetrieb Placzek renovieren. Die Rechnung beläuft sich auf 6.000 € inkl. Mehrwertsteuer, davon 2.000 € für Material und 4.000 € Arbeitslohn. Herr Mustermann rechnet nach: Seine Steuerschuld sinkt um 800 Euro (20% von 4.000 € Arbeitslohn).

Der jährliche Höchstbetrag von 1200 € für die Förderung ist damit noch nicht ausgeschöpft. Herr Mustermann lässt sich von der Firma Malermeisterbetrieb Placzek gleich einen neues Exklusiv-Design anfertigen. Den Lohnanteil in der Höhe von 2.000 € seiner zweiten Rechnung kann er ebenfalls zu 20% mit seiner Steuerschuld verrechnen.

Das macht nochmals 400 € Steuerbonus. Gesamtsumme: 1200 € als Steuerbonus gespart!


Sachverständige Baukonzept Schimmelsanierung

Ihre Verbindung zu uns:
089/60013867
info@maler-fuer-muenchen.de